Spätestens ab mittlerer Betriebsgröße gibt es unternehmensweite Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Organisationsrichtlinien und Dokumentationsvorschriften, für die das Unternehmen teils auch rechtlich ein zu stehen hat und den Aufbewahrungsfristen unterliegt. Für deren Einhaltung und Überwachung sind meist Werkschutzmitarbeiter mitverantwortlich.
Häufig werden diese Verpflichtungen durch die eigenen Unternehmensbeschäftigten nicht wahrgenommen, akzeptiert oder korrekt angewandt. Werkschutzmitarbeiter sind in diesen Fällen die Kontrollinstanz, sofern sie neben Pflichten die entsprechenden Kompetenzen haben.
Der Werkschutz vertritt die ihm übertragenen Rechte und gegebenenfalls Pflichten des Unternehmers und wendet durch seine Arbeit Gefahren und Schäden von ihm ab. Den im allgemeinen Interesse liegenden Anweisungen des Werkschutzes ist Folge zu leisten. Er ist durch Aufgabenübertragung berechtigt, das Hausrecht auszuüben (siehe auch Hausfriedensbruch).
Da der Werkschutz durch seine Weisungen die Belange der Mitarbeiter des Unternehmens berührt, ist die allgemeine Aufgabenstellung des Werkschutzes (Rechte und Pflichten) nach dem Betriebsverfassungsgesetz durch den Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.
Aufgabenspektrum
Je nach Festlegung der Aufgaben des Werkschutzes können folgende Aufgaben durchgeführt werden:
Feststellen und Melden von Gefahren
- Besetzung einer Alarmzentrale
- Regelmäßige Kontrollgänge im Streifendienst auf dem Betriebsgelände
- Intervention bei Alarmen durch die Gefahrenmeldeanlage
- Berichts- und Meldewesen
- Verhinderung von Schäden am Unternehmen durch Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung von Dritten
- Geheimnisschutz, Informationsschutz, Spionage- und Sabotageabwehr (Umsetzung von Geheimhaltungsverpflichtung für nicht Firmenangehörige)
- Ermittlungsdienst
Tordienst im Eingangsbereich
- Führen eines Wachbuches
- Kontrolle von Versandpapieren
- Zutrittskontrollen von Personen
- Zufahrtskontrollen
- Erstellung von Besucherausweisen und Ersatzausweisen für Mitarbeiter
- Empfangsdienst
- Taschenkontrollen
Abwicklung und Überwachung des Güterverkehrs
- Kontrollen der Ladungssicherung
- Verkehrsdienst
- Kontrollen von Fahrzeugen der Fremdfirmen bei Ein- und Ausfahrt
- Erfassung von Lieferanten in Listen oder per EDV
Allgemeine Arbeitssicherheit
- Umweltschutz
- Vorbeugender Brandschutz
- Erste Hilfe
- Prüfen vor Durchführung feuergefährlicher Arbeiten (Heißarbeiten) innerhalb des Werkes und ggf. vor Ort Genehmigungen erstellen
- Kontrolle über das Einbringen und Verbringen von Material und Gegenständen in den Betrieb
- Überwachung und Kontrollen von Maschinen und diversen Anlagen
- Überwachung der technischen Anlagen per EDV und Meldung bei Störungen